Gesundheits- und Umweltrisiken von Mikroplastik
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet das gesundheitliche Risiko eines unbeabsichtigten Verschluckens von Mikrokunststoffpartikeln (Mikroplastik) aus Zahnpasten nach jetzigem Kenntnisstand als unwahrscheinlich, da die in einigen Zahnpasten verwendeten Mikrokunststoffpartikel aufgrund ihrer Größe, wenn überhaupt nur in geringen Mengen über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden. Dass sich im Verdauungstrakt gesundheitlich relevante Mengen an Ethylen aus den Polyethylen-Mikrokunststoffpartikeln freisetzen, wird laut BfR ebenfalls als unwahrscheinlich eingestuft. Dennoch sind die winzigen Plastikpartikel, falls sie in Zahnpasten eingesetzt werden, nicht ganz so unproblematisch, denn ein Teil der beigemengten Polyethylene (PE), Polypropylene (PP) oder Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) gelangt nach dem Ausspucken und Ausspülen vom Waschbecken aus über die Klärwerke (für deren Filteranlagen sie zu klein sind) und andere Umwege in Flüsse, Gewässer und Meere, ins Trinkwasser, in die Luft, in Lebensmittel und den Nahrungskreislauf von Speisefischen und Nutztieren – und so gegebenenfalls wieder auf unserem Teller. Damit sind sie ein indirektes Gesundheitsrisiko für den Menschen. Denn einige Forscher vertreten die Meinung, dass Plastik oftmals in der Umwelt wie ein lipophiler „Magnet“ für Schadstoffe (Schwermetalle, Weichmacher, Insektizide und andere krebserregende Substanzen) wirke. Fressen Tiere diese Mikroplastikpartikel, nehmen sie damit auch die Schadstoffe auf.
Die meisten Kunststoffe sind nicht biologisch abbaubar und da nicht alle Umweltauswirkungen der Kunststoffe bekannt sind und ein nachträgliches Entfernen aus der Umwelt nicht möglich ist, besteht Einigkeit darüber, dass gemäß dem Vorsorgeprinzip verhindert werden muss, dass Kunststoffe in die Umwelt gelangen. Aus diesem Grund empfahl auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der EU-Kommission 2019, die langlebigen Kunststoffpartikel in der EU zu verbieten.